Beratung im Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozialgerichten
Das Sozialrecht betrifft uns alle, da es zentrale Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichert. Oft ist es notwendig, rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn es zu Streitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherheit kommt. Hierbei gibt es zwei Hauptwege:
- Widerspruchsverfahren
- Klageverfahren vor den Sozialgerichten
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Das Beratungshilfegesetz ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen für eine geringe Eigenbeteiligung von 15,00 EUR Rechtsberatung und -vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie im obligatorischen Güteverfahren zu erhalten. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein und ein Gerichtsverfahren notwendig werden, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Wie erhält man Beratungshilfe?
Um Beratungshilfe zu bekommen, sollten Sie sich zunächst an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort schildern Sie dem/der zuständigen Rechtspfleger*in Ihr Problem und legen Ihre finanziellen Verhältnisse offen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Einkommensnachweise (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe)
- Mietvertrag
Im Falle einer Bewilligung stellt Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie sich an eine*n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihrer Wahl wenden und eine Beratung in Anspruch nehmen. Der Anwalt rechnet die Kosten direkt mit dem Gericht ab, Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von 15,- Euro leisten.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Suche nach dem zuständigen Amtsgericht sowie beim Ausfüllen des Antrags auf Beratungshilfe.