⦁ Beratung 

⦁ Widerspruchverfahren 

⦁ Klageverfahren vor den Sozialgerichten 

Das Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das alle betrifft. Das komplexe System der sozialen Sicherheit dient der Absicherung zentraler Lebensrisiken wie z. B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit. 

 

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigen Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung (15,00 EUR) Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Wie erhält man Beratungshilfe?

Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem/der für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger/Rechtspflegerin sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Für die Beantragung müssen Sie Ihre Einkommensunterlagen bzw. Ihren Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Im Fall der Bewilligung stellt das Amtsgericht Ihnen einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin eigener Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Der Anwalt rechnet seine Kosten dann mit der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ab. Der Mandant hat lediglich eine Zuzahlung von 15,- Euro zu leisten.

Bei der Suche nach dem zuständigen Amtsgericht sowie beim Ausfüllen des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe kann ich Ihnen gerne behilflich sein.