⦁ Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
⦁ Vaterschaftsfeststellung mit Auslandberührung
⦁ Ehescheidung mit Auslandsberührung
⦁ Ehe- und Kindschaftssachen
⦁ Klage- und Antragsverfahren in Zivilsachen
Die Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Mehr als sieben Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger ausländischer Nationalität leben in Deutschland.
Das internationale Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet. Das ist bei allen Fällen mit Auslandsbezug der Fall, also etwa bei Eheschließungen mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland.