Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
⦁ Feststellung der Vaterschaft mit internationalem Bezug
⦁ Scheidung mit internationalem Bezug
⦁ Ehe- und Kindschaftsangelegenheiten
⦁ Klage- und Antragsverfahren in Zivilsachen
Die zunehmende Mobilität unserer Gesellschaft führt zu einem stetigen Anstieg grenzüberschreitender Verbindungen. Mehr als sieben Millionen Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft leben derzeit in Deutschland.
Das internationale Privatrecht regelt, welche Rechtsordnung in Fällen mit internationalem Bezug über eine spezifische rechtliche Fragestellung entscheidet. Dies gilt insbesondere bei Fällen wie Eheschließungen mit ausländischen Partnern, Erbschaftsangelegenheiten mit internationaler Dimension, sowie bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen oder Immobilienbesitz im Ausland.