Mit der Wahl Ihres Rechtsanwaltes treffen Sie bereits zu Beginn Ihres Beratungsbedarfs eine bedeutsame Entscheidung, die in hohem Maße von Vertrauen und Kompetenz getragen wird.
Ich biete Rechtsberatung in:
⦁ Familienrecht (Eheverträge. Scheidung, Umgangs- und Sorgerecht …)
⦁ Ausländerrecht
⦁ Internationalen Privatrecht (Anerkennung und Vollstreckung ausländischen Entscheidungen, Vaterschaftsfeststellung mit Auslandberührung …)
⦁ Sozialrecht (ALG I und ALG II, Grundsicherung)
⦁ Arbeitsrecht (Kündigungsrecht)
⦁ Vertragsrecht
Bei mir steht der persönlicher Kontakt zu den Mandanten und das hieraus resultierende Vertrauensverhältnis als Basis jeder soliden anwaltlichen Tätigkeit im Vordergrund meiner Arbeit. Ohne gegenseitigen Respekt und Vertrauen ist eine erfolgreiche Arbeit nicht denkbar. Die Mandanten werden im Rahmen der Beratung in deutscher sowie in russischer Sprachen über die Rechtslage, ihre Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Erfolgreiche Beratung und Betreuung setzt ein hohes Maß an Spezialisierung und Erfahrung voraus. Im Interesse meiner Mandanten beschränke ich meine Tätigkeit daher auf die oben genannten Schwerpunkte. Hierbei orientiere ich mich an Ihren Bedürfnisse und Wünsche und verstehe meine Tätigkeit vor allem als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau. Ich bemühe mich fortwährend meine Kompetenz für meine Mandanten auszubauen.
Die Zufriedenheit steht im Vordergrund. Ich bemühe mich rechtliche Konflikte außergerichtlich und kostengünstig zu lösen. Gerichtsverfahren kosten nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Konfliktanfällige Lebenssachverhalte lassen sich durch eine strategische Gestaltung in vielen Fällen präventiv regeln.
Vita:
Ich studierte Jura in Berlin, Deutschland. Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin verlieh mir aufgrund bestandenen Ersten Juristischen Staatsprüfung 2007 Diplom Juristin.
Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte ich im Kammergerichtsbezirk Berlin. Durch die Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bin ich berechtigt, die Bezeichnung „Assessorin“ zu führen.
Ich habe mehrjährige Tätigkeitserfahrung in dem öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwaltskanzleien.
Meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte in Berlin. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Deutschen Anwaltvereins.
Im Oktober 2010 habe ich meine eigene Kanzlei gegründet.
Ich bin seit 2000 verheiratet und habe zwei Kinder.
Ich möchte mich herzlich bei meinem Bruder Viktor bedanken, der seit Kanzleiöffnung mich unterstützt hat und diese Webseite erstellt hat.
"Menschen, die einen dazu bringen können, zu lächeln, obwohl einem nicht zum Lachen zumute ist, sind die, die das Leben schöner machen." Unbekannt
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