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Anwalts- und Gerichtskosten: Was Sie wissen sollten

In der Regel stellt sich die Frage nach Anwaltskosten nicht, wenn man einen Rechtsstreit gewinnt. Nach dem Gesetz muss die unterlegene Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite.

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt.

Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, zum Beispiel durch einen Vergleich, wird in der Regel auch festgelegt, wer die Anwaltskosten übernimmt. Im „Ideal-Fall“, bei dem man sich in der Mitte trifft, wird meist vereinbart, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend.

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der Anwaltskosten entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund individueller Honorarvereinbarungen. Außergerichtlich kann der Anwalt eine Vergütung mit dem Mandanten vereinbaren, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Eine Abweichung nach unten ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt, da das Honorar nicht unter den gesetzlich festgelegten Gebühren liegen darf.

Rechtsschutzversicherung

Es ist oft vorteilhaft, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Sie können dabei frei einen Anwalt wählen und sind nicht an die Vorgaben Ihrer Versicherung gebunden. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten Sie jedoch genau prüfen, welche Risiken abgedeckt sind, da zum Beispiel Streitigkeiten im Miet- oder Arbeitsrecht oft nicht automatisch inbegriffen sind.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Ich übernehme auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Wer ein geringes Einkommen hat oder Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht, kann Anspruch auf Beratungshilfe haben. Diese ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft, kann jedoch entfallen, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Beratungshilfe ermöglicht es Ihnen, sich in rechtlichen Angelegenheiten fachkundigen Rat einzuholen, einschließlich der außergerichtlichen Vertretung. Beratungshilfe wird in folgenden Bereichen gewährt:

Wie erhält man Beratungshilfe?

Um Beratungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Dort schildern Sie Ihr Problem und legen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen. Benötigte Unterlagen sind zum Beispiel Einkommensnachweise oder Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe sowie der Mietvertrag. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie sich an einen Anwalt Ihrer Wahl wenden können. Die Kosten werden dann vom Amtsgericht übernommen, Sie leisten lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Suche nach dem zuständigen Amtsgericht und beim Ausfüllen des Antrags auf Beratungshilfe.

Prozesskostenhilfe

Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, können Personen mit geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Prozesskosten. Allerdings müssen eigenes Vermögen und Ansprüche, wie etwa auf Prozesskostenvorschuss oder Versicherungsschutz, eingesetzt werden, soweit dies zumutbar ist.