Drucken

Heute wird jede dritte Ehe durch das Familiengericht geschieden. Insofern sind die von einer Scheidung Betroffenen nicht mehr mit ihrem Schicksal allein. Häufig entwickeln sich anlässlich einer Scheidung Streitpunkte, welche im frühen Stadium einvernehmlich geregelt werden können. Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Das Gesetz geht dann davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist. In Deutschland besteht bei Scheidung Anwaltspflicht, das heißt, die Eheleute müssen mindestens einen Anwalt einschalten. 

Im Bereich des Ehe- und Familienrecht auch mit Auslandberührung stehe ich Ihnen bei allen Problemen, in Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite. 

Bei rechtlichen und praktischen Fragen berate ich Sie in folgenden Bereichen des Familienrechts:

⦁ Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung 

⦁ Entwurf von Ehevertragen 

⦁ Ehescheidung und Aufhebung der Ehen 

⦁ Sorge- und Umgangsrecht 

⦁ Unterhaltsrecht 

⦁ Getrenntleben 

⦁ Vermögensauseinandersetzung 

⦁ Versorgungsausgleich 

⦁ Vaterschaftsanfechtung und -anerkennung, Abstammung, Adoption