Familienrecht – kompetente Begleitung bei Trennung und Scheidung
Heutzutage endet jede dritte Ehe in Deutschland vor dem Familiengericht. Betroffene sind mit ihrem Schicksal nicht allein. Oft entstehen im Zuge einer Scheidung Konflikte, die sich jedoch frühzeitig und einvernehmlich regeln lassen. Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist ein mindestens einjähriges Getrenntleben sowie der beiderseitige Wunsch der Ehepartner, die Ehe zu beenden. In einem solchen Fall gilt die Ehe als zerrüttet. In Deutschland besteht Anwaltszwang bei Scheidungen – das bedeutet, dass mindestens ein Anwalt beteiligt sein muss.
Ich stehe Ihnen im Bereich des Ehe- und Familienrechts, auch bei internationalen Aspekten, zur Seite. Dabei unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
Meine Leistungen umfassen:
- Umfassende Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
- Erstellung von Eheverträgen
- Begleitung bei Scheidungen und Eheaufhebungen
- Regelungen zu Sorgerecht und Umgangsrecht
- Beratung im Unterhaltsrecht
- Unterstützung bei Trennung und Getrenntleben
- Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich
- Vaterschaftsanfechtung, -anerkennung und Abstammung
Mit fachlicher Expertise und Empathie stehe ich Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite.